Sozialrecht

Finanzielle Ansprüche & Sozialleistungen erfolgreich durchsetzen

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Das Sozialrecht regelt grundsätzlich Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern. Nach § 1 SGB I soll das Sozialrecht, soweit es im Sozialgesetzbuch zusammengefasst worden ist, zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.

Als Beitragszahler von Pflichtversicherungen stehen Ihnen Rechte zu, die in bestimmten Fällen erst vor Gericht erstritten werden müssen. Meist geht es um finanzielle Ansprüche oder geldwerte Leistungen, die sich aus einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ergeben, aber strittig sind.

Dies betrifft auch folgende Bereiche:

  • Arbeitslosigkeit
  • Unfall
  • Pflegebedürftigkeit
  • Krankheit
  • Rente
  • Behinderung

Im Sozialrecht kann es vorkommen, dass rechtliche Ansprüche in Frage gestellt oder deren Durchsetzung durch bürokratische Hürden erschwert werden. So lassen sich aufkommende Streitigkeiten oft nur noch vor Gericht klären.

Das Dickicht der Bürokratie und die unübersichtliche, sich ständig ändernde Rechtslage erschweren es dem Leistungsnehmer, seine ihm rechtlich zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Leistungsberechtigte kapitulieren hier schnell und verzichten dabei oft auf bares Geld. Aber das muss nicht sein: Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Sozialrecht in unserer Kanzlei DSSD in Neustadt an der Weinstraße helfen. Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei.

Unsere Aufgabe ist es, für Sie geldwerte Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen. Dazu gehören auch die Leistungen der verschiedenen Sozial-, Renten- und Pflegeversicherungen, der Jobcenter und Sozialämter sowie soziale Hilfen und Förderungen für Familien.

Unser Tätigkeitsfeld im Bereich des Sozialrechts umfasst unter anderem:

  • Beratung und Fallanalyse
  • Ermittlung von Leistungsansprüchen
  • Überprüfung von Bescheiden
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren
  • Verhandlung mit der Gegenpartei
  • Einreichen von Klagen & Vertretung bei Gericht

Als Ihr Anwalt für Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent und zeitnah zu allen Ihren sozialrechtlichen Fragen und Problemen in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts (gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung), des Schwerbehindertenrechts, der Grundsicherung und Sozialhilfe, bei Streitigkeiten in den Bereichen: Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Ausbildungsförderung (BAföG) sowie Kindergeld.

Unsere Schwerpunkte im Bereich Sozialrecht sind insbesondere:

  • Sozialversicherungen
  • Arbeitsförderung / Arbeitslosenversicherung
  • Beitragsrecht / Versicherungspflicht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Rehabilitation
  • Soziale Entschädigung
  • Sozialhilfe, Grundsicherung
  • Unterhaltsrecht für Angehörige von Sozialhilfebedürftigen
  • Erziehungsgeld, Elterngeld
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung
  • Künstlersozialversicherung
  • Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht

Ihr Anwalt für Sozialrecht

Jetzt kompetent und ausführlich beraten lassen!

Wir beraten und vertreten Sie in Ihrer Angelegenheit.

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Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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