Erbrecht

Regelung und Vermeidung von Streitigkeiten

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Die Regelung des Nachlasses ist eine der heikelsten Entscheidungen im Leben. Es geht um existentielle Dinge: die Absicherung des Partners und der Kinder, die Weitergabe materieller und immaterieller Werte, den Familienfrieden.

Wenn so viel auf dem Spiel steht, sollten Sie sich nicht an irgendjemanden wenden, sondern an einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts befassen wir uns neben der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, beispielsweise Testamenten und Erbverträgen, auch mit der Beratung und Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche oder der Abwehr einer Inanspruchnahme durch Miterben oder Dritte.

Daneben umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit auch die Vertretung bei Inanspruchnahme aus Nachlassverbindlichkeiten, die Beratung einzelner Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren über die Erteilung und die Einziehung des Erbscheins sowie in Erbschaftssteuer-Angelegenheiten.

Unsere Schwerpunkte im Bereich Erbrecht sind insbesondere:

  • Generelle anwaltliche Vertretung vor Gericht
  • Vertretung im Erbscheinverfahren
  • Pflichtteilsklage
  • Anfechtung u. Auslegung von Testamenten
  • Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung bei Teilungsversteigerungen
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Richtige Verteilung des Vermögens bei Erbeinsetzung
  • Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften
  • Vermeidung/Verringerung der Erbschaftsteuer
  • Unternehmensnachfolge & Nachfolgeregelungen
  • Testamentsgestaltung für geschiedene Ehegatten
  • Betreuungsverfügung
  • Altersvorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Vermeidung von Überleitungsansprüchen

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