Ihre Anfrage
So erreichen Sie uns
Kanzlei DSSD
Landauer Straße 66
67434 Neustadt an der Weinstraße
FAQ -
Was muss ich wissen?
Muss ich etwas zum Beratungstermin mitbringen?
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die zu Ihrem Fall vorliegen mit. Hierzu gehören beispielsweise Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Auch bitten wir Sie die Daten einer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden, zu dem ersten Besprechungstermin mitzubringen.
Wie werde ich über den weiteren Ablauf informiert?
Unser Kanzlei-Team steht Ihnen bei Sachstandsanfragen selbstverständlich per Telefon und Mail zur Verfügung. Etwaiger Schriftverkehr wird Ihnen zudem per Post bzw. Mail übersandt.
Welche Kosten entstehen bei einer Beauftragung des Anwalts?
Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten im Falle einer Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung unter Berücksichtigung einer möglichen Selbstbeteiligung übernommen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein die Anwaltskosten selbst zu tragen, besteht zudem die Möglichkeit Beratungshilfe- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Unsere Anwälte beraten Sie selbstverständlich ausführlich über ggfs. anfallende Kosten.
Wie kann ich einen Anwalt beauftragen?
Sie können unsere Anwälte mündlich oder schriftlich beauftragen. Der Anwaltsvertrag ist an keine Form gebunden. Gerne können Sie uns die für Ihren Fall erforderlichen Informationen auch per Telefon oder Mail zur Verfügung stellen. Vollmachten bzw. unseren Mandantenfragebogen finden Sie im Bereich Downloads.