Am 28.02.2020 einigten sich die Anwälte des Volkswagen-Konzerns und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auf einen außergerichtlichen Vergleich. Demnach sollen von den rund 460.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich dem Musterfeststellungsklageverfahren angeschlossen haben, rund 260.000 finanziell entschädigt werden. Der Vergleichsbetrag liegt, je nach Modell und Alter des Autos, zwischen 1.350,00 € und 6.257,00 €. Ab dem 20.03.2020 will VW die Vergleichszahlungen über eine Plattform abwickeln.
Für die Kunden bleibt nun allerdings die Frage: Vergleich annehmen und die Angelegenheit beenden – oder den Vergleich ablehnen und über eine Individualklage eine womöglich höhere Entschädigung selbst einklagen? Wer das aktuelle Vergleichsangebot annimmt, muss seinen manipulierten PKW jedenfalls behalten und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche. Indes möchten die meisten Kunden den manipulierten PKW an VW zurückgeben, da die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren haben und kaum Abnehmer finden.
Ob VW-Kunden das Angebot annehmen sollen oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort auf diese Frage ist von in jedem Einzelfall zu prüfen.
Entscheiden müssen sich die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage bis zum 20.04.2020. Die gesetzte Frist dürfte nicht zufällig angesetzt worden sein: Denn ab dem 05.05.2020 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) einem Fall, der wohl richtungsentscheidend für die Frage nach Schadensersatzansprüchen von VW-Kundinnen und -Kunden sein wird. Der BGH verhandelt dann den Fall eines Käufers, dem das Oberlandesgericht Koblenz im Juni 2019 eine Entschädigung in Höhe von 25.616 Euro für die Manipulation seines VW Sharan zugesprochen hat. Beide Seiten hatten damals Revision eingelegt, sodass der Fall vor dem BGH landete. Das Urteil könnte bereits am 05.05.2020 bekannt geben werden. Der Großteil der Prozessbeobachter geht von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.
Kunden die seitens VW einen Vergleichsvorschlag erhalten haben, können sich sodann anwaltlich beraten lassen und ihren Anwalt laut VW-Angebot frei wählen. Die Kosten der anwaltlichen Beratung übernimmt VW. Allerdings übernimmt VW diese Kosten nur dann, wenn der betroffene Kunde dem Vergleich zustimmt.
Wir raten den betroffenen Kunden dazu, das VW-Angebot nicht anzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Kunden über den individuellen Klageweg deutlich bessere Konditionen durchsetzen können. Nahezu jedes Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Die Kunden erhalten bei einem positiven Verlauf des Klageverfahrens Beträge, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegen.
Da der vzbv die Musterfeststellungsklage beendet, können Betroffene bis mindestens Oktober 2020 eine eigene Klage erheben. Sie sind nicht länger an die Musterfeststellungsklage gebunden.
Für eine Beratung zu allen Fragen um den sog. Abgasskandal steht Ihnen Rechtsanwalt Schwab jederzeit zur Verfügung.