Verkehrsrecht

Regelung und Vermeidung von Streitigkeiten

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Sie hatten einen Verkehrsunfall? Unsere Kanzlei vertritt Sie sowohl in der außergerichtlichen Schadensregulierung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Während sich der Schädiger nach einem Verkehrsunfall um die Regulierung Ihres Schadens in aller Regel wenig kümmert, laufen Sie nach einem Verkehrsunfall Ihrem Geld hinterher.

Wir raten dringend davon ab, nach einem Unfall selbst die Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Angriff zu nehmen. Nicht nur, dass die Korrespondenz mit den Versicherungen oftmals langwierig ist, die Versicherungen unternehmen auch gerne den Versuch berechtigte Ansprüche der Geschädigten zu kürzen. Ohne eine kompetente anwaltliche Beratung werden diverse Positionen von den Versicherungen überhaupt nicht reguliert, zu nennen sind hier die Nutzungsentschädigung, die Unkostenpauschale oder beispielsweise eine an Ihrem Fahrzeug eingetretene Wertminderung.

Lassen Sie sich nicht von Werkstätten vorschnell zu einem Reparaturauftrag überreden. Auch Werkstätten werden mittlerweile von Versicherungen gelockt. Von dort erhalten Sie dann die Auskunft, dass die Einschaltung eines Anwalts weder sinnvoll, noch notwendig ist. Diese Auskunft ist oftmals fatal, da nach einer Reparatur eine Wertminderung beispielsweise nicht mehr festgestellt werden kann.

Richtige Wahl eines Sachverständigen

Im Haftpflichtschadenfall sind Sie darüber hinaus immer berechtigt einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, es sei denn es ist lediglich ein Bagatellschaden eingetreten. Wenn die Versicherung einen Sachverständigen schicken will, lehnen Sie dies in jedem Fall ab. Eine Grundlage für das Begehren der Versicherungen gibt es nicht.

Der Geschädigte muss sich nicht auf die Schadenschätzung durch Sachverständige einlassen, die im Lager der jeweiligen Versicherung stehen. Es ist nicht möglich, dass derjenige, der den Schaden zu bezahlen hat, vorher festlegt, was zu bezahlen ist und was nicht. Jeder Geschädigte hat Anspruch auf eine neutrale Schadensfeststellung und die erfolgt ausschließlich durch Sachverständige, welche nicht für die Versicherung arbeiten.

Auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld ist oftmals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Gerade bei den typischen HWS-Verletzungen (Schleudertrauma) gehen viele Versicherungen dazu über, die Ansprüche vollständig abzulehnen. Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, umso besser für die Versicherung und umso schlechter für Sie. Versicherungen sind zwangsläufig Gegner des Geschädigten und selten faire Partner.

Von größter Bedeutung für die Unfallgeschädigten ist schließlich der Umstand, dass die Mandatierung eines Anwalts bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich nicht mit Kosten verbunden ist. Bei den anfallenden Anwaltskosten handelt es sich um eine Schadensposition, die ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen ist, zumindest in der Höhe, in der Ihre Ansprüche berechtigt sind.

Unser dringender Rat lautet deshalb: Holen Sie nach einem Unfall umgehend rechtlichen Rat ein. Verlassen Sie sich nicht auf die Zusagen der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung. Verschenken Sie kein Geld. Durch unsere professionelle und kompetente Beratung kommen Sie zu Ihrem Recht.

Schwerpunkte unserer verkehrsrechtlichen Beratung und Vertretung sind:

  • Verkehrsunfall
  • Haftpflichtversicherung
  • 130% Grenze
  • Fiktiver Fahrzeugschaden
  • Nutzungsentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Unkostenpauschale
  • Wertminderung
  • Totalschaden
  • wirtschaftlicher Totalschaden
  • Verbringungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Reparaturbestätigung
  • Schmerzensgeld
  • HWS-Verletzung
  • Schleudertrauma
  • Anwaltskosten
  • Haftung
  • Parkplatzunfall
  • Vollkaskoversicherung

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsstrafrecht

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten. Strittige Auffassungen bedürfen grundsätzlich der juristischen Klärung.

Genannt seien nur der Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fragen nach einer Trunkenheitsfahrt bzw. einer Verkehrsunfallflucht. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsanwalt gegenüber den Behörden äußern.

Wenn sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten.

Bei Ordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstraftaten können unsere Anwälte zunächst Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden nehmen und so Erkenntnisse gewinnen, die ohne fundierte Prüfung der Ermittlungsakte naturgemäß verborgen bleiben. Erst nach erfolgter Akteneinsicht wird das weitere Vorgehen unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

In der heutigen Zeit ist der Führerschein für die meisten unserer Mandanten von existenzieller Bedeutung. Handeln Sie nicht vorschnell! Äußern Sie sich nicht gegenüber den zuständigen Behörden! Erst nach einer professionellen Beratung und erfolgter Akteneinsicht lässt sich der sicherste und ökonomischste Weg erarbeiten.

In den meisten Fällen ist die Rechtschutzversicherung auch in diesen Verfahren eintrittspflichtig. Auch in allen anderen Fällen, ist eine anwaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung dringend anzuraten.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsdelikte
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrzeugmängel
  • Alkoholfahrt
  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung
  • Eingriff in den Straßenverkehr
  • Körperverletzung
  • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht

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Wir beraten und vertreten Sie in Ihrer Angelegenheit.

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