Kurzfristige Chance für Kreditnehmer zu sparen
Angesichts der aktuellen Niedrigzinsen sind viele Hausbesitzer, mit Blick auf ihre vor Jahren mit 4-5 Prozent Zinsen abgeschlossenen Kreditverträge, oft verärgert. Als Kreditnehmer sind Sie jedoch nicht in jedem Fall an die nachteiligen Kreditverträge gebunden. Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, die alten Verträge können widerrufen werden, aber nur noch bis 21.06.2016.
Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass Sie auch heute noch die alten Kreditverträge widerrufen können. Die Möglichkeit des Widerrufs ist besonders interessant, da Sie als Kunde ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag aussteigen und auf einen günstigeren Kredit umsteigen können. Diese Möglichkeit wurde bereits von mehreren Obergerichten bejaht.
Einigung mit Kreditinstituten
Für den 24.05.2016 wurde vom BGH zu dieser Thematik ein Grundsatzurteil erwartet. Die betroffene Bank hat das Urteil des BGH indes kurz vor dem Termin verhindert und sich mit ihrem Kunden geeinigt. Diese Konstellation ist nicht unüblich: Sobald Kreditinstitute Niederlagen vor Gericht befürchten, werden – auch wenn zuvor jahrelang prozessiert wurde – doch noch Vergleiche mit den Kunden geschlossen. Denn nachteilige Urteile haben für die Banken meist weitreichende Folgen, da sich andere Kunden hierauf stützen können.
Auch die Verbraucherzentralen haben sich mit zahlreichen Kreditverträgen beschäftigt und festgestellt, dass von 47.000 Kreditverträgen aus den Jahren 2002 – 2010 immerhin in 80 Prozent der Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten waren.
Widerrufsrecht zeitlich beschränkt
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, wonach Alt-Verträge nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden können. Hierunter fallen alle Verträge die zwischen dem 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen wurden.
Grundsätzlich können auch Verträge die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden noch widerrufen werden. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass die Banken ab 2010/2011 nur noch selten mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet haben. Eine Überprüfung ist aufgrund der aufgezeigten, erheblichen Vorteile dennoch auch bei solchen Verträgen empfehlenswert.