Landläufig bekannt ist, dass die Nutzung eines Handys am Steuer ein Bußgeld zur Folge hat. Betroffene lassen sich daher meist kreative Ideen einfallen, um einem Bußgeld zu entgehen. So wird ab und an behauptet, dass man kein Handy, sondern einen Rasierer oder ein anderes technisches Gerät in der Hand hatte.

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2020, 4 StR 526/19) noch einmal betont, dass auch das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war ein Autofahrer vom Amtsgericht Lippstadt zu einer Geldbuße verurteilt worden. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen Immobilienmakler, der mit einem Taschenrechner in der Hand am Steuer erwischt wurde, als er die Provision für einen bevorstehenden Kundentermin berechnen wollte.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Taschenrechner der Regelung des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, weil es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift handelt, das der Information dient. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden.

Gesetzliche Grundlage der Entscheidung ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2017. Bis dahin war nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten. Die Neuregelung hat das Verbot auf alle elektronischen Geräte erweitert, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Erfasst sind außerdem Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte. Sie dürfen vom Fahrzeugführer nur noch benutzt werden, wenn sie hierfür weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden. Auch dann darf der Fahrer den Blick nur kurz vom Verkehr abwenden oder er muss eine Sprachsteuerung nutzen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Neuregelung die Handhabe für Betroffene noch weiter eingeschränkt hat.

Für Fragen rund um Bußgeldverstöße steht Ihnen Fachanwältin Schumann jederzeit zur Verfügung.

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